Deye Hybrid Solar-POOL-Wärmepumpe mit integriertem PV-Wechselrichter, mit Wechselstrom- und Gleichstromanschluss (AC/DC)
Die neueste Generation der Deye Pool-Wärmepumpen ist da! Diese innovative Hybrid-Wärmepumpe vereint höchste Energieeffizienz mit echter PV-Tauglichkeit. Dank direktem Anschluss für Solarmodule (DC: 80–380 V) arbeitet das Gerät bei Sonneneinstrahlung unabhängig vom Stromnetz – ganz ohne separaten Wechselrichter oder Batteriespeicher.
✅ Erhältlich in 3 Leistungsklassen:
11 kW (2,1–11,2 kW)
15 kW (2,3–15,0 kW)
17 kW (2,4–17,0 kW)
VORTEILE:
Direkter Anschluss von PV-Modulen (MC4, DC 80–380 V)
Integrierter Wechselrichter – kein externer Solarwechselrichter nötig
Netzstrom-Anschluss (AC 208–240 V, 50/60 Hz) als Backup
COP bis zu 16 – extrem effizient
Kühl- und Heizbetrieb möglich
WLAN-Überwachung & App-Steuerung
Umweltfreundliches Kältemittel R32
Titan-Wasserwärmetauscher – korrosionsbeständig
Schutzklasse IPX4 – auch für den Außenbereich geeignet
Einsatztemperaturbereich: -10 °C bis +58 °C
IDEAL FÜR:
Schwimmbäder, Whirlpools, Schwimmteiche, Indoor- und Outdoor-Pools, Ferienhäuser oder Gartenanlagen.
Einfach PV-Module anschließen, einschalten und nachhaltig heizen oder kühlen – unabhängig, effizient und zukunftssicher!
Lieferumfang:
Wärmepumpe mit integriertem Wechselrichter
R32-Kältemittel vorgefüllt
Bedienungsanleitung
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Optional auch passende PV-Module erhältlich! Für Rückfragen oder Konfiguration stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Hier das Datenblatt: Deye
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Seit dem 1. Januar 2023 gilt für dieses Produkt – einschließlich Photovoltaikanlagen sowie deren wesentliche Komponenten wie PV-Module, Wechselrichter, Speicher und Montagematerial – ein Umsatzsteuersatz von 0 %, sofern der Verkauf an Privatpersonen in Deutschland erfolgt.
Hinweis gemäß § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz zur Umsatzsteuerbefreiung:
Laut § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG können bestimmte Waren mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Regelung erfüllt sind.
Durch den Abschluss eines Kaufvertrags über ein solches Produkt mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % bestätigen Sie ausdrücklich, dass die folgenden Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind:
a) Sie sind Betreiber der Photovoltaikanlage.
b) Die Photovoltaikanlage wird auf oder in unmittelbarer Nähe von Privatwohnungen, Wohngebäuden oder öffentlich bzw. gemeinnützig genutzten Gebäuden installiert.
c) Sie erklären mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage gemäß Marktstammdatenregister höchstens 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder dass bei einer höheren Bruttoleistung dennoch die Voraussetzungen unter a) und b) erfüllt sind.
Da es zur neuen Regelung nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG bislang keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden gibt, verpflichten Sie sich vorsorglich, uns auf Anfrage gegebenenfalls erforderliche Nachweise zur Erfüllung der genannten Voraussetzungen bereitzustellen.

